Schiedspersonen für Heiligenhaus
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Lambers, Birgit | Birkenweg 25 42579 Heiligenhaus Tel.-Nr.: 02056 584480 | Heiligenhaus I (Heide, Hetterscheidt, Neubaugebiet, Dümgesweg, Tüschen, oberer Innenstadtbereich, Malerviertel) |
1.Vertretung: Hendele, Horst | Brahmstraße 36 42579 Heiligenhaus Tel.-Nr.: 02056 21733 | |
Hendele, Horst | Brahmstraße 36 42579 Heiligenhaus Tel.-Nr.: 02056 21733 | Heiligenhaus II Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch, Isenbügel, Innenstadtbereich |
1.Vertretung: Lambers, Birgit | Birkenweg 25 42579 Heiligenhaus Tel.-Nr.: 02056 584480 |
Stadt Heiligenhaus
Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 13-0 , Telefax: 02056 13-395
E-Mail: info@heiligenhaus.de
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