Schiedspersonen für Heiligenhaus

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Lambers, BirgitBirkenweg 25
42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 584480
Heiligenhaus I
(Heide, Hetterscheidt, Neubaugebiet, Dümgesweg, Tüschen, oberer Innenstadtbereich, Malerviertel)
1.Vertretung:
Hendele, Horst
Brahmstraße 36
42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 21733
Hendele, HorstBrahmstraße 36
42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 21733
Heiligenhaus II
Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch, Isenbügel, Innenstadtbereich
1.Vertretung:
Lambers, Birgit
Birkenweg 25
42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 584480
Weitere anerkannte Gütestellen für Heiligenhaus
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Tel.-Nr.: 02056 13-0 , Telefax: 02056 13-395
E-Mail: info@heiligenhaus.de

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